Language of document : ECLI:EU:T:2012:342





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 4. Juli 2012 –
TME/Kommission

(Rechtssache T‑329/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung für die Instandsetzung der Kläranlage für die Abwässer von Bukarest, die von den ISPA-Strukturfonds kofinanziert wird – Als rechtswidrig gerügte Entscheidung der rumänischen Behörden, dem von der Klägerin eingereichten Angebot nicht den Zuschlag zu erteilen – Weigerung der Kommission, ein Verfahren wegen Finanzkorrekturen gegen Rumänien einzuleiten – Offensichtliche Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 258 AEUV und 263 AEUV) (vgl. Randnr. 29)

2.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission – Kein rechtswidriges Verhalten – Schadensersatzantrag – Unzulässigkeit (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnrn. 31‑32)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 20. April 2011, das die Beschwerde der Gesellschaft TME SpA wegen Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union durch Rumänien im Rahmen des Projekts „Bucharest Wastewater Treatment Plant Rehabilitation: Stage I ISPA 2004/RO/16/P/PE/003‑03“ betrifft, die mit dem Umbau der Kläranlage für die Abwässer von Bukarest verbunden sein sollen [D (2011)REGIO.B3/MAD], sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Die TME SpA – Termomeccanica Ecologia trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.