Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Bouis u. a. / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung im "Zweitverfahren" - Beförderungsverfahren 2005 - Zuteilung von Prioritätspunkten - Übergangsbestimmungen - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Gleichbehandlung - Zulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Didier Bouis (Overijse, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und D. Martin)
Gegenstand des Rechtsstreits
Öffentlicher Dienst - Erstens, Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Kläger weder in die Rangliste noch in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nach Besoldungsgruppe A*13 beförderten Beamten aufzunehmen; zweitens, Aufhebung der Entscheidungen, ihnen Übergangsprioritätspunkte zuzuteilen, soweit diese auf einen Punkt pro Jahr des Dienstalters in der Besoldungsgruppe beschränkt werden; drittens, Aufhebung der Entscheidungen, ihnen keinen weiteren Prioritätspunkte zu gewähren
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 281 vom 18.11.2006, S. 49.