BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
31. März 2011
Rechtssache F‑23/07 RENV-RX
M
gegen
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
„Gütliche Beilegung auf Anregung des Gerichts – Streichung“
Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag des Klägers auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses zurückgewiesen wurde, sowie auf Verurteilung der EMA, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen
Entscheidung: Die Rechtssache F‑23/07 RENV‑RX wird im Register des Gerichts gestrichen. Die EMA zahlt an den Kläger den Betrag von 3 000 Euro. Die EMA trägt sämtliche Kosten in den Verfahren F‑23/07, T‑12/08 P, T‑12/08 P RENV‑RX und F‑23/07 RENV‑RX.
Leitsätze
Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register
(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)