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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. Juli 2009 - infeurope/Kommission

(Rechtssache T-188/08)1

(Untätigkeits-, Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend die Erbringung von Beratungs-, Audit- und Studienleistungen für das HABM - Verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelf vor der Kommission - Stillschweigende Zurückweisung durch die Kommission - Neue Anträge - Zusammenhang zwischen Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: infeurope (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Bambara und E. Manhaeve)

Gegenstand

Erstens Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, die es rechtswidrig unterlassen haben soll, die Entscheidung über die Vergabe der Rahmenverträge infolge des Ausschreibungsverfahrens AO/026/06 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) für die Erbringung von Beratungs-, Audit- und Studienleistungen für nichtig zu erklären sowie die infolge dieser Rahmenverträge getroffenen besonderen Vereinbarungen zu beenden, und, hilfsweise, Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung, mit der die Kommission den verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf der Klägerin vom 13. Dezember 2007 im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zurückgewiesen haben soll; zweitens Klage auf Ersatz des Schadens, der infolge der rechtswidrigen Unterlassungen der Kommission entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

infeurope trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.