Klage, eingereicht am 10. April 2023 – Dermavita Company/EUIPO – Allergan Holdings France (JUVÉDERM)
(Rechtssache T-181/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Dermavita Company S.a.r.l. (Beirut, Libanon) (vertreten durch Rechtsanwalt D. Todorov)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Allergan Holdings France SAS (Courbevoie, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke „JUVÉDERM“ – Unionsmarke Nr. 5 807 169
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Februar 2023 in der Sache R 904/2022-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem Beklagten und der anderen Beteiligten ihre eigenen Kosten aufzuerlegen sowie sie zu verurteilen, die Kosten der Klägerin in jeder Phase des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Verfahren vor dem EUIPO und dem Gericht.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1, Art. 97 Abs. 1 und Art. 107 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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