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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Sonja Hosman-Chevalier gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Februar 2004

(Rechtssache T-72/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Sonja Hosman-Chevalier, wohnhaft in Brüssel (Belgien), hat am 13. Februar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Ramón García-Gallardo Gil-Fournier und Ellen Wouters; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

-    die ablehnende Entscheidung der Kommission aufzuheben;

-    der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich gegen die Entscheidung der Kommission, mit der diese ihr die Gewährung der in Artikel 4 des Anhangs VII des Statuts vorgesehenen Auslandszulage mit der Begründung verweigert hat, dass ihre beruflichen Tätigkeiten in Brüssel nicht als Dienstleistungen für einen Mitgliedstaat hätten angesehen werden können.

Die Klägerin stützt ihre Klage darauf, dass die Kommission den Sachverhalt und ihre tatsächliche Lage falsch beurteilt habe. Ihr Hauptwohnsitz und Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen sei Österreich.

Außerdem habe die Kommission rechtsfehlerhaft angenommen, die Klägerin arbeite für die Interessenvertretung und im Dienst der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie für das Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds und nicht für einen Mitgliedstaat. Diese Behauptung zeuge von einer Unkenntnis der Struktur des österreichischen Staates.

Schließlich macht sie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung geltend, weil die Auslandszulage anderen Beamten, die sich in der gleichen Situation befunden hätten, gewährt worden sei.

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