Language of document : ECLI:EU:T:2011:767





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2011 – Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-488/10)

„EFRE – Kürzung eines Zuschusses – Strukturintervention der Gemeinschaft in der Region Martinique – Nichtigkeitsklage – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 93/37/EWG – Begriff ‚direkte Subvention‘ – Begriff ‚Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen‘ – Begründungspflicht – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“

1.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Maßnahme, die die Belastungen eines Unternehmens vermindert – Auswirkung auf die Auslegung des Begriffs „Subvention“ im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 (Art. 107 Abs. 1 AEUV; Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 2 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 25‑33)

2.                     Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge – Richtlinie 93/37 – Zweck – Praktische Wirksamkeit (Richtlinie 93/37 des Rates) (vgl. Randnrn. 59‑65)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Reichweite – Entscheidung der Kommission, mit der ein Gemeinschaftszuschuss gekürzt wird (Art. 296 AEUV; Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 2 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 68‑71)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2010) 5229 der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Streichung eines Teils des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu der in einem Dokument zusammengefassten Programmplanung zum Ziel Nr. 1 für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in der Region Martinique in Frankreich

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.