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Klage, eingereicht am 22. November 2013 – Reed Exhibitions/HABM (INFOSECURITY)

(Rechtssache T-633/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Reed Exhibitions Ltd (Richmond, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. September 2013 in der Sache R 1544/2012-5 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „INFOSECURITY“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 41 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 155 596.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009.