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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Plenum) vom 26. Oktober 2006 - Landgren / Europäische Stiftung für Berufsbildung

(Rechtssache F-1/05)1

(Bedienstete auf Zeit - Auf unbestimmte Dauer geschlossener Vertrag - Entlassung - Unzulängliche fachliche Leistungen - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Pia Landgren (Turin, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Europäische Stiftung für Berufsbildung (Prozessbevollmächtigte: M. Dunbar, Direktor, im Beistand von Rechtsanwalt G. Vandersanden)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung der Klägerin sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Europäische Stiftung für Berufsbildung vom 25. Juni 2004, mit der der mit Frau Landgren als Bedienstete auf Zeit auf unbestimmte Dauer geschlossene Vertrag gekündigt wurde, wird aufgehoben.

Die Parteien teilen dem Gericht binnen drei Monaten ab der Verkündung dieses Urteils entweder den einvernehmlich festgelegten Betrag der finanziellen Entschädigung für die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vom 25. Juni 2004 oder, falls keine Einigung erzielt werden kann, ihre bezifferten Anträge in Bezug auf diesen Betrag mit.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 182 vom 23. 7.2005, S. 39 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-180/05 in das Register der Kanzlei eingetragene und mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesene Rechtssache).