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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2013 – Harrys Pubar/HABM – Harry’s New York Bar (HARRY’S BAR)

(Rechtssache T-711/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Harrys Pubar AB (Göteborg, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L.-E. Ström)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Harry’s New York Bar SA (Paris, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Oktober 2013 in den verbundenen Sachen R 946/2012-1 und R 995/2012-1 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „HARRY’S BAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 378 031.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Schwedische Marken Nrn. 356 009, 320 026, 315 142, 55 6513-1066 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: In der Sache R 995/2012-1 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben, und in der Sache R 946/2012-1 wurde sie zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.