Language of document : ECLI:EU:T:2007:189





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 27. Juni 2007 – Nuova Gela Sviluppo/Kommission

(Rechtssache T-65/04)

„EFRE – Einstellung eines Gemeinschaftszuschusses – Nichtigkeitsklage – Schadensersatzklage – Schiedsklausel“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 43‑50)

2.                     Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung – Entscheidung über die Einstellung eines finanziellen Zuschusses (Verordnung Nr. 4253/88 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 2082/93 geänderten Fassung, Art. 25 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 61‑74)

Gegenstand

Nichtigerklärung einer im Schreiben der Kommission vom 16. Dezember 2003 enthaltenen Entscheidung über die Einstellung des EFRE‑Zuschusses 98.05.26.001, Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission über die Kürzung des Zuschusses, die Streichung des Zuschusses und die Rückforderung des Restbetrags des Zuschusses sowie Nichtigerklärung von Nr. 6.2 der Entscheidung SEC (1999) 1316 der Kommission vom 9. September 1999 mit Leitlinien über den Rechnungsabschluss der operationellen Interventionen (1994‑1999) der Strukturfonds, hilfsweise Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens und Erfüllung des am 13. September 1999 zwischen ihr und der Kommission geschlossenen Vertrags

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten.