Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 2008 - Gogos / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Art. 31 Abs. 2 des Statuts )
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Christos Gogos (Waterloo, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Zunächst Rechtsanwalt C. Tagaras, dann Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt P. Anestis)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A7, Dienstaltersstufe 3, und der Entscheidung vom 24. November 2003 über die Zurückweisung der Verwaltungsbeschwerde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kommission trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 94 vom 17.4.2004.