Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 2008 - Gogos / Kommission

(Rechtssache T-66/04)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Art. 31 Abs. 2 des Statuts )

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Christos Gogos (Waterloo, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Zunächst Rechtsanwalt C. Tagaras, dann Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Beklagter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt P. Anestis)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A7, Dienstaltersstufe 3, und der Entscheidung vom 24. November 2003 über die Zurückweisung der Verwaltungsbeschwerde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kommission trägt die gesamten Kosten.

____________

1 - ABl. C 94 vom 17.4.2004.