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Beschluss des Gerichts vom 17. Mai 2010 - Volkswagen/HABM - Deutsche BP (SunGasoline)

(Rechtssache T-502/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.-P. Schrammek, C. S. Drzymalla und S. Risthaus)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigter: S. Schäffner)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Deutsche BP AG (Gelsenkirchen, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. September 2008 (Sache R 513/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Deutschen BP AG und der Volkswagen AG

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und der Beklagte tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.