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Klage, eingereicht am 16 April 2007 - Klug / Europäische Arzneimittelagentur

(Rechtssache F-35/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Bettina Klug (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: W. G. Grupp, Rechtsanwalt)

Beklagte: Europäische Arzneimittelagentur

Anträge der Klägerin

Die Beklagte wird verurteilt, den Arbeitsvertrag der Klägerin vom 7. Februar 2002 zu verlängern,

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu bezahlen,

Die Beklagte wird verurteilt, die Beurteilung der Klägerin vom 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2006 aufzuheben und unter Berücksichtigung der Auffassungen des Gerichts neu zu bescheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage gründet sich auf Art. 12 a Titel II des Statuts für Beamten (Mobbing) Sie rügt eine fehlerhafte Ermessensausübung bezüglich der Beurteilung der Klägerin, einen Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften der Agentur zur Erstellung einer Beurteilung, und infolgedessen eine unrechtmäßige Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrages.

Die Klägerin begründet ihre Klage damit, dass wegen Mobbings und fehlender Objektivität bei der Beurteilung ihrer Arbeit ihre Beurteilung sehr schlecht ausgefallen sei und daher ihr für 5 Jahre geschlossener Vertrag nicht verlängert wurde.

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