Language of document :

Klage, eingereicht am 23. Juni 2015 – Volkswagen/HABM – Bagpax Cargo Systems (BAG PAX)

(Rechtssache T-324/15)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt U. Sander)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bagpax Cargo Systems e.K. (Saarlouis, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „BAG PAX“

Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. April 2015 in der Sache R 1971/2014-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 15 Abs1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.

____________