Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2014 – GroupʼHygiène/Kommission
(Rechtssache T-202/13)1
(Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 94/62/EG – Verpackungen und Verpackungsabfälle – Richtlinie 2013/2/EU – Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist – Berufsverband – Keine unmittelbare Betroffenheit – Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: GroupʼHygiène (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Leprêtre und N. Chahid-Nouraï)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtig
uktbeispiel
en für die Anwendung der Kriterien des Begriffs „Verpackungen“ aufnimmtTenorDie Klage wird als unzulässig abgewiesen.Der Streithilfeantrag der Sphère France SAS und der Schweitzer SAS ist erledigt.GroupʼHygiène trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.