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Klage, eingereicht am 7. August 2012 - Sachi Premium-Outdoor Furniture/HABM - Gandia Blasco (Sessel)

(Rechtssache T-357/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Sachi Premium-Outdoor Furniture, Ldª (Estarreja, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Oehen Mendes)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gandia Blasco, SA (Valencia, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. April 2012 (R 969/2011-3) aufzuheben;

das angefochtene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0003 für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster für "Sessel, Liegen" - eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0003.

Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin beantragte die Nichtigerklärung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf der Grundlage von Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates; eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 52113-0001 für "Sessel".

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Nichtigerklärung des angefochtenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates.

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