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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 9. Mai 2011 - Jyske Bank Gibraltar Limited/Administración del Estado

(Rechtssache C-212/11)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Jyske Bank Gibraltar Limited

Beklagte: Administración del Estado

Vorlagefrage

Kann ein Mitgliedstaat in Anwendung von Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung1 verlangen, dass Informationen, die von Kreditinstituten, die in seinem Gebiet ohne feste Niederlassung tätig sind, zwingend und unmittelbar seinen für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden mitgeteilt werden, oder ist das Auskunftsersuchen an die zentrale Meldestelle des Mitgliedstaats zu richten, in dessen Gebiet sich das ersuchte Kreditinstitut befindet?

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1 - ABl. L 309, S. 15.