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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Mediocredito Centrale SpA gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 21. Febuar 2002

    (Rechtssache T-41/02)

    Verfahrenssprache: Italienisch

Die Mediocredito Centrale SpA hat am 21. Februar 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Professor Franco Gallo und Gabriele Escalar.

Die Klägerin beantragt,

(die angefochtene Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für nichtig zu erklären;

(hilfsweise, die angefochtene Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften insoweit für nichtig zu erklären, als Italien aufgegeben wird, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um von den Begünstigten Rückerstattung der gewährten Beihilfe zu erhalten";

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens und alle weiteren sich hieraus ergebenden Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-36/02 (ABI/Kommission).

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