Klage, eingereicht am 29. August 2011 - Colgate-Palmolive/HABM - dm-drogerie markt (360° SONIC ENERGY)
(Rechtssache T-467/11)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Colgate-Palmolive Company (New York, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Zintler und G. Schindler)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (Karlsruhe, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2011 in der Sache R 1094/2010-2 aufzuheben;
den Widerspruch zurückzuweisen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "360° SONIC ENERGY" für "Zahnbürsten" in der Klasse 21 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 236 533
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene internationale Wortmarke Nr. 842 882 "SONIC POWER" für Waren der Klassen 3 und 21.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde insgesamt zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass zwischen den fraglichen Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
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