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Amtsblattmitteilung

 

    Klage des Stefanos Alexiou u. a. gegen das Europäische

    Parlament, eingereicht am 12. Mai 2003

    (Rechtssache T-166/03)

    Verfahrenssprache: Französisch

Stefanos Alexiou, wohnhaft in Luxemburg, und 7 weitere Beamte haben am 12. Mai 2003 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Kläger ist Rechtsanwalt Gilles Bounéou, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kläger beantragen,

(die Entscheidung der zuständigen vorgesetzten Stelle aufzuheben, mit der das Verfahren zur Berechnung der Kosten einer jährlichen Reise nach Griechenland in Bezug auf die Wegstrecke über Brindisi, die für Reisen auf die griechischen Inseln, die über Athen und Piräus zurückgelegt werden müssen, herangezogen wird, ab einem nicht näher bezeichneten Jahr (1993, 1996, 1997 oder einem anderen Jahr und für den Zeitraum, in dem die Kläger Beamte des Europäischen Parlaments waren) geändert wurde,

oder hilfsweise

(die Entscheidung der zuständigen vorgesetzten Stelle aufzuheben, die Überfahrt von Brindisi nach den verschiedenen griechischen Grenzorten (Korfu, Igoumenitsa, Patras) ab einem nicht näher bezeichneten Jahr (1993, 1996, 1997 oder einem anderen Jahr und für den Zeitraum, in dem die Kläger Beamte des Europäischen Parlaments waren) auf der Grundlage eines Fahrscheins des Tarifs "Flugzeugsitz" ("aircraft type seats") zu erstatten;

(sämtliche Gehaltsabrechnungen der Kläger aufzuheben, mit denen die Entscheidungen, deren Aufhebung beantragt wird, durchgeführt wurden;

(den Klägern sämtliche Beträge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu erstatten, die sie aufgrund der Durchführung der Entscheidungen, deren Aufhebung beantragt wird, nicht erhalten haben;

(über die Gebühren, Kosten und Honorare zu entscheiden und sie dem Parlament aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger in der vorliegenden Rechtssache beantragen die Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, mit der die Methode zur Berechnung der Kosten einer jährlichen Reise nach Griechenland geändert wurde.

Die Klagegründe und Argumente, auf die die Kläger ihre Klage stützen, gleichen denen, die von den Klägern in den Rechtssachen T-221/021 und T-44/032 geltend gemacht worden sind.

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1 - ( Mitteilung im ABl. C 247 vom 12.10.02, S. 17.

2 - ( Mitteilung im ABl. C 101 vom 26.04.03, S. 40.