Klage, eingereicht am 16. August 2021 – Philip Morris Products/EUIPO (TOGETHER. FORWARD.)
(Rechtssache T-500/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Philip Morris Products SA (Neuenburg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Alonso Domingo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionswortmarke TOGETHER. FORWARD. – Anmeldung Nr. 18 288 035
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juni 2021 in der Sache R 417/2021-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und folglich gegen Abs. 2 des genannten Art. 7 durch fehlerhafte Beurteilung der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die streitige Marke.
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