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Klage, eingereicht am 11. August 2021 – Aquind u. a./ACER

(Rechtssache T-492/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Aquind Ltd (London, Vereinigtes Königreich), Aquind Energy Sàrl (Luxemburg, Luxemburg), Aquind SAS (Rouen, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Goldberg sowie Rechtsanwälte L. Van den Hende, L. Malý und E. White)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Beklagten vom 4. Juni 2021 für nichtig zu erklären und

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf die beiden folgenden Gründe gestützt:

Der Beschwerdeausschuss der Beklagten habe die bei ihm eingelegte Beschwerde zu Unrecht für unzulässig gehalten. Die Beklagte sei dafür zuständig, ihre für nichtig erklärte Entscheidung1 durch eine neue zu ersetzen und für die Verbindungsleitung AQUIND eine Ausnahme gemäß Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 714/20092 zu gewähren. Ferner habe der Beschwerdeausschuss seine Pflicht verletzt, dem Urteil des Gerichts vom 18. November 20203 voll und ganz nachzukommen.

Der Beschwerdeausschuss der Beklagten habe die Erfordernisse verletzt, die in Art. 25 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/9424 sowie in seiner Geschäftsordnung festgelegt seien. Er habe das Verfahren nicht korrekt durchgeführt, da eines seiner Mitglieder bei der Anhörung nicht anwesend gewesen sei, dem mündlichen Verfahren kein Beweiswert zuerkannt worden sei und kein Protokoll der Beratungssitzung veröffentlicht worden sei.

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1 Entscheidung A-001-2018 des Beschwerdeausschusses der Beklagten vom 17. Oktober 2018.

2 Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. 2009, S. 211, S. 15-35).

3 Urteil vom 18. November 2020, Aquind/ACER, T-735/18, EU:T:2020:542.

4 Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. 2019, L 158, S. 22-53).