Klage, eingereicht am 21. Februar 2023 – Ofree/EUIPO – Gamigo (gamindo)
(Rechtssache T-91/23)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Ofree Srl (Treviso, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt L. Sergi)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gamigo AG (Hamburg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Klägerin.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke gamindo – Anmeldung Nr. 18 105 987.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Januar 2023 in der Sache R 632/2022-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der anderen Beteiligten die der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht und im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2007/1001 des Europäischen Parlamentes und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2007/1001 des Europäischen Parlamentes und des Rates, gegen Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen Art. 296 Abs. 2 AEUV.
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