Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 7. März 2014 – FESI/Rat

(Rechtssache T-134/10)1

(Nichtigkeitsklage – Dumping – Ausweitung des auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam und in China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls, ausgeweitet auf Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder aus Macau – Verband zur Vertretung unabhängiger Einführer – Fehlende individuelle Betroffenheit – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Fédération européenne de l’industrie du sport (FESI) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vermulst und Y. van Gerven)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. P. Hix und B. Driessen im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch und N. Chesaites, Barrister, dann J. P. Hix und B. Driessen)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und M. França)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 1294/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam und in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus der Sonderverwaltungsregion Macau versandte Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder, ob als Ursprungserzeugnisse der Sonderverwaltungsregion Macau angemeldet oder nicht, nach einer Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates (ABl. L 352, S. 1)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Fédération européenne de l’industrie du sport (FESI) trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Rat der Europäischen Union entstandenen Kosten.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C 148 vom 5.6.2010.