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Klage, eingereicht am 22. März 2010 - Communauté de communes de Lacq/Kommission

(Rechtssache T-132/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Communauté de communes de Lacq (Mourenx, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Daniel)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Europäische Union zu verurteilen, ihr 10 000 000 Euro zu zahlen, weil die Kommission in Bezug auf die von der Gesellschaft ACETEX begangenen Pflichtverletzungen Rechtsfehler begangen habe und untätig geblieben sei;

die Europäische Union zu verurteilen, ihr 25 000 Euro als Ersatz ihrer nicht erstattungsfähigen Kosten zu zahlen;

der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage der Communauté de Communes de Lacq ist auf Ersatz des Schadens gerichtet, der ihr durch die Entscheidung der Kommission entstanden sein soll, mit der der Zusammenschluss zum Erwerb der Kontrolle über die Acetex Corporation durch die Celanese Corporation für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt wird, ohne der geltend gemachten Verpflichtung von Celanese, insbesondere der Verpflichtung, den Betrieb des Acetex-Werks in Pardies fünf Jahre lang fortzuführen, rechtliche Bedeutung zuzuerkennen (Sache COMP/M.3625 - Blackstone/Acetex).

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin geltend, die Kommission habe gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoßen, da sie durch ihre Auslegung der EG-Fusionskontrollverordnung1 alle nicht an den Zusammenschlüssen beteiligten Dritten (Angestellte wie auch örtliche Verantwortliche) schutzlos stelle, während es aufgrund der von dem Unternehmen Celanese Corporation eingegangenen Verpflichtungen gewiss gewesen sei, dass die Angestellten fünf Jahre lang vor einer Einstellung des Betriebs geschützt seien.

Der Klägerin sei somit mit Sicherheit ein bedeutender Schaden entstanden. Die lokalen Gebietskörperschaften dieses Sektors verlören nämlich bedeutende Steuereinnahmen, und es entstünden ihnen zahlreiche, auf die Schließung des Betriebsstandorts zurückzuführende Sozialausgaben. Sowohl bei den Angestellten von Acetex als auch bei den Angestellten der Unternehmen, deren Tätigkeit in engem Zusammenhang mit der des Unternehmens Celanese Corporation stehe, seien nämlich zahlreiche Kündigungen zu befürchten.

Hilfsweise beantragt die Klägerin für den Fall, dass die verschuldensabhängige Haftung der Europäischen Kommission verneint werden sollte, zu erkennen, dass die Kommission verschuldensunabhängig hafte. Der der Klägerin entstandene Schaden wie auch sein anormaler und besonderer Charakter stünden außer Zweifel, und dieser Schaden sei unmittelbar darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission es abgelehnt habe, eine Sanktion gegen das Unternehmen Celanese Corporation zu verhängen.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl. L 24, S. 1.