Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2015 – Banimmo/Kommission
(Rechtssache T-293/15)1
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Banimmo SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ost und M. Vanderstraeten)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und J. Estrada de Solà)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 9. April 2015, mit der die Kommission das von Banimmo auf eine Bekanntmachung wegen der Suche nach Immobilien zur Deckung des Bedarfs der Europäischen Kommission an Büroflächen in Brüssel (ABl. 2014/S 130-231896) abgegebene Angebot abgelehnt hat
Tenor
Die vorliegende Klage ist in der Hauptsache erledigt.
Der Antrag der Banimmo SA, über die Rechtssache im beschleunigten Verfahren zu entscheiden, ist erledigt.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen und die Banimmo entstandenen Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes enstandenen Kosten.
____________1 ABl. C 236 vom 20.7.2015.