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Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2015 – Banimmo/Kommission

(Rechtssache T-293/15)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Banimmo SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ost und M. Vanderstraeten)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und J. Estrada de Solà)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 9. April 2015, mit der die Kommission das von Banimmo auf eine Bekanntmachung wegen der Suche nach Immobilien zur Deckung des Bedarfs der Europäischen Kommission an Büroflächen in Brüssel (ABl. 2014/S 130-231896) abgegebene Angebot abgelehnt hat

Tenor

Die vorliegende Klage ist in der Hauptsache erledigt.

Der Antrag der Banimmo SA, über die Rechtssache im beschleunigten Verfahren zu entscheiden, ist erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen und die Banimmo entstandenen Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes enstandenen Kosten.

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1     ABl. C 236 vom 20.7.2015.