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Klage, eingereicht am 30. Juni 2014 – Bodegas Muga/Kommission

(Rechtssache T-491/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Bodegas Muga, SL (Haro, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;

hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung bezeichnet werden;

hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;

Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern Stellung genommen wird;

der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.