Beschluss des Gerichts vom 31. Januar 2012 - Ayadi/Kommission
(Rechtssache T-527/09)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verordnung [EG] Nr. 881/2002 - Streichung des Betroffenen von der Liste der betroffenen Personen und Institutionen - Nichtigkeitsklage - Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Chafiq Ayadi (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Emmerson, QC, S. Cox, Barrister, und H. Miller, Solicitor, dann E. Grieves, Barrister, und H. Miller
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Paasivirta, T. Scharf und M. Konstantinidis)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Finnegan und R. Szostak)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 954/2009 der Kommission vom 13. Oktober 2009 zur 114. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen (ABl. L 269, S. 20), soweit dieser Rechtsakt den Kläger betrifft
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Herrn Chafiq Ayadi; sie hat der Gerichtskasse die als Prozesskostenhilfe vorgestreckten Beträge zu erstatten.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 148 vom 5.6.2010.