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Klage, eingereicht am 24. Dezember 2009 - Meredith/HABM (BETTER HOMES AND GARDENS)

(Rechtssache T-524/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Meredith Corporation (Des Moines, USA) (Prozessbevollmächtigte: R. N. Furneaux and E. A. Hardcastle, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. September 2009 in der Sache R 517/2009-2 aufzuheben, soweit darin die Anmeldung der betroffenen Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen der Klasse 36 zurückgewiesen wird, so dass die Anmeldung für diese Dienstleistungen zur Eintragung zuzulassen ist;

den Anträgen der Klägerin stattzugeben;

dem Beklagten, wenn er der Klage entgegentritt, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und seinen Antrag zurückzuweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BETTER HOMES AND GARDENS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 36.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer dadurch einen Fehler begangen habe, dass sie bei der Beurteilung, ob der Marke hinsichtlich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen die Unterscheidungskraft fehle, nicht das richtige Kriterium angewendet habe.

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