Language of document : ECLI:EU:C:2017:718

Rechtssache C605/15

Minister Finansów

gegen

Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

(Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny)

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 132 Abs. 1 Buchst. f – Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen – Anwendbarkeit auf das Versicherungswesen“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. September 2017

Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen – Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist, an ihre Mitglieder erbringen – Geltungsbereich – Wirtschaftliche Tätigkeit im Versicherungswesen – Ausschluss

(Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 132 Abs. 1 Buchst. f)

Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Befreiung nur die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen betrifft, deren Mitglieder eine in Art. 132 dieser Richtlinie genannte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und dass daher die Dienstleistungen von selbständigen Zusammenschlüssen von Personen, deren Mitglieder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Versicherungswesen ausüben, die keine solche dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit darstellt, nicht unter diese Befreiung fallen.

(vgl. Rn. 40 und Tenor)