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Klage, eingereicht am 27. November 2006 - Moreira da Fonseca / HABM - General Óptica (GENERAL OPTICA)

(Rechtssache T-321/06)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Alberto Jorge Moreira da Fonseca Lda (Santo Tirso, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Oehen Mendes)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: General Óptica SA (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die ihr am 27. September 2006 zugestellte Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. August 2006 im Nichtigkeitsverfahren Nr. 829C (Sache R 946/2005-1) aufzuheben und folglich die am 5. November 2001 angemeldete und am 31. Januar 2003 eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 2 436 723 "GENERAL OPTICA" für nichtig oder, hilfsweise, für verfallen zu erklären;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke "GENERAL OPTICA" für Dienstleistungen der Klasse 42 (Optikerdienstleistungen) - Gemeinschaftsmarke Nr. 2 436 723.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: General Óptica SA.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Ältere nationale Marke "Generalóptica" für die Einfuhr und den Verkauf von optischen, Präzisions- und fotografischen Geräten im Einzelhandel.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß insbesondere gegen Artikel 8 Absätze 1 und 4 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen bestehe und das Zeichen der Klägerin nach nationalem Recht geschützt sei.

Verstoß gegen Regel 22 der Verordnung Nr. 2868/95, da das HABM nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die Antragstellerin aufzufordern, einen Nachweis für die geltend gemachte frühere Benutzung vorzulegen.

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