Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2017 – Bernaldo de Quirós/Kommission
(Rechtssache T-649/16)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstliche Verwendung – Umsetzung von einer Stelle als Referatsleiter auf eine Stelle als Berater – Dienstliches Interesse – Missbrauch von Befugnissen – Recht auf Anhörung und Fürsorgepflicht – Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stellen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Belén Bernaldo de Quirós (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, C. Berardis-Kayser und C. Ehrbar)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 30. November 2015 über die Umsetzung der Klägerin von der Stelle des Referatsleiters „Praktikantenbüro“ der Direktion „Jugend und Sport“ der Generaldirektion (GD) „Bildung und Kultur“ auf die Stelle eines Beraters in der Direktion „Modernisierung der Bildung II: Politik und Programm im Bereich Bildung, Innovation, EIT und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ in derselben GD ab dem 1. Dezember 2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Belén Bernaldo de Quirós trägt die Kosten.
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1 ABl. C 402 du 31.10.2016.