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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. September 2020 – Glaxo Group/EUIPO (Schattierung der Farbe Lila)

(Rechtssache T-187/19)

„Unionsmarke – Anmeldung einer aus einer Schattierung der Farbe Lila bestehenden Unionsmarke – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Keine Unterscheidungskraft durch Benutzung – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Begriff – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 28-30)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Markenfähige Zeichen – Farben oder Farbkombinationen – Voraussetzung – Unterscheidungskraft

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 31-36)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Aus einer Farbe oder einer Farbkombination bestehende Marken

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 38, 39, 51)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Aus einer Farbe oder einer Farbkombination bestehende Marken – Aus einer Schattierung der Farbe Lila bestehende Marke

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 50, 52-55)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Beweiskraft der Beweismittel – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 68, 92, 94-97)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Marke, der in der gesamten Union die Unterscheidungskraft fehlt – Erwerb durch Benutzung ebenfalls in der gesamten Union

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 80-86)

7.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Keine Erlangung der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Aus einer Schattierung der Farbe Lila bestehende Marke

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 88, 90, 105-109)

8.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 93)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Januar 2019 (Sache R 1870/2017-1) über die Anmeldung eines aus einer Schattierung der Farbe Lila bestehenden Zeichens als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Glaxo Group Ltd trägt die Kosten.