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Urteil des Gerichts vom 20. September 2011 - Evropaïki Dynamiki/EIB

(Rechtssache T-461/08)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistung für die Unterstützung bei Wartung, Support und Entwicklung eines Datenverarbeitungssystems - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Zuständigkeit - Begründungspflicht - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Transparenz - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung - Auswahl- und Zuschlagskriterien - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - Entgangener Gewinn)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und P. Katsimani)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: C. Gómez de la Cruz und T. Pietilä im Beistand von Rechtsanwalt J. Stuyck)

Gegenstand

Antrag gemäß Art. 225 EG und 230 EG auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EIB vom 31. Januar 2008, das von der Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für Dienstleistungen für die Unterstützung bei Wartung, Support und Entwicklung eines Datenverarbeitungssystems unterbreitete Angebot nicht anzunehmen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie einen Antrag auf Schadensersatz gemäß Art. 225 EG, 235 EG und 288 EG

Tenor

Die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB), das von der Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der Ausschreibung 2007/S 176-215155 für Dienstleistungen zur "Unterstützung bei Wartung, Support und Entwicklung des Front-Office-Kreditvergabesystems (SERAPIS)" unterbreitete Angebot nicht anzunehmen und den Auftrag an die Sybase BVBA zu vergeben, wird für nichtig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die EIB trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 19 vom 24.1.2009.