Vorabentscheidungsersuchen des Vilniaus apygardos teismas (Litauen), eingereicht am 27. November 2023 – „Skycop.com“ UAB/Ryanair DAC
(Rechtssache C-716/23, Skycop.com)
Verfahrenssprache: Litauisch
Vorlegendes Gericht
Vilniaus apygardos teismas
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: „Skycop.com“ UAB
Beklagte: Ryanair DAC
Vorlagefragen
Ist Art. 6 Abs. 1 Ziff. iii der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 in Verbindung mit deren Art. 8 Abs. 1 Buchst. a dahin auszulegen, dass Fluggäste, die sich geweigert haben, einen Flug mit einer Verspätung von mindestens fünf Stunden anzutreten, der für sie keinen Zweck mehr hatte, Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 dieser Verordnung haben?
Falls die erste Frage zu bejahen ist: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein solcher Fluggast Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 hat, oder hat ein solcher Fluggast unabhängig davon, aus welchem Grund er sich geweigert hat, einen Flug mit einer Verspätung von mindestens fünf Stunden anzutreten, Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
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1 ABl. 2004. L 46, S. 1.