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Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. Juni 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Ústavný súd Slovenskej republiky - Slowakei) – Verfahren auf Betreiben des Prezident Slovenskej republiky

(Rechtssache C-378/19)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektrizitätsbinnenmarkt – Richtlinie 2009/72/EG – Art. 35 Abs. 4 und 5 – Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden – Nationale Rechtsvorschriften, mit denen die Befugnis zur Bestimmung des Präsidenten der nationalen Regulierungsbehörde vom Staatsoberhaupt auf die Regierung übertragen wird – Beteiligung der nationalen Ministerien an den Entgeltverfahren)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Vorlegendes Gericht

Ústavný súd Slovenskej republiky

Parteien des Ausgangsverfahrens

Prezident Slovenskej republiky

Beteiligte: Národná rada Slovenskej republiky, Vláda Slovenskej republiky

Tenor

Art. 35 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der die Regierung dieses Staates befugt ist, den Präsidenten der nationalen Regulierungsbehörde zu ernennen und zu entlassen, sofern alle in diesen Bestimmungen vorgesehenen Anforderungen erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

Art. 35 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/72 ist dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die zur Gewährleistung des Schutzes des öffentlichen Interesses die Beteiligung von Vertretern von Ministerien dieses Staates an bestimmten Entgeltverfahren vor der nationalen Regulierungsbehörde vorsieht, sofern die Unabhängigkeit dieser Behörde bei der Entscheidungsfindung gewahrt bleibt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

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1     ABl. C 238 vom 15.7.2019.