Klage, eingereicht am 3. Mai 2006 - Lebedef-Caponi / Kommission
(Rechtssache F-50/06)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Maddalena Lebedef-Caponi (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge der Klägerin
Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002;
Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Tragung der Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht für ihre Klage fünf Klagegründe geltend:
- erstens einen Verstoß gegen Artikel 26 des Statuts;
- zweitens einen Verstoß gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts;
- drittens einen Verstoß gegen das Verbot des willkürlichen Vorgehens und das Verbot des Missbrauchs von Befugnissen sowie einen Verstoß gegen die Begründungspflicht;
- viertens einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und die Regel patere legem quam ipse fecisti;
- fünftens einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.
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