Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2. Kammer) vom 4. September 2008 - Dragoman / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Adriana Dragoman (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Mihailescu und G.-F. Dinulescu)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/44/06 CJ zur Erstellung einer Reserveliste für die Einstellung von Rechts- und Sprachsachverständigen rumänischer Sprache, die schriftliche Prüfung b) der Klägerin mit einer Note von 18/40 zu bewerten und die Klägerin nicht zur mündlichen Prüfung des Auswahlverfahrens zuzulassen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007, S. 48.