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Beschluss des Gerichts vom 6. September 2023 – Gaz-System/ACER

(Rechtssache T-212/20)1

(Aufhebungsklage – Energie – Verordnung [EU] 2017/459 – Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen – Auswahl von Buchungsplattformen für Gasfernleitungskapazitäten – Entscheidung der ACER bei fehlender Einigung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden – Von der ACER durchgeführtes Auswahlverfahren – Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die ACER nach Zurückverweisung durch den Beschwerdeausschuss – Umfang und Intensität der vom Beschwerdeausschuss ausgeübten Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der ACER – Offensichtlich begründete Klage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Operator Gazociągów Przesyłowych Gaz-System S.A. (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwältin E. Buczkowska und Rechtsanwalt M. Trepka)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (vertreten durch P. Martinet und S. Vaona als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwältin E. Ameye sowie Rechtsanwälten M. Sousa Ferro und E. Abril Fernández)

Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Polen (vertreten durch B. Majczyna als Bevollmächtigten

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung Nr. A-006-2019 des Beschwerdeausschusses der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) vom 7. Februar 2020.

Tenor

Die Entscheidung Nr. A-006-2019 des Beschwerdeausschusses der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) vom 7. Februar 2020 wird aufgehoben.

Die ACER trägt die Kosten.

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1     ABl. C 191 vom 8.6.2020.