Klage, eingereicht am 30. März 2010 - Ben Ri Electrónica/HABM - Sacopa (LT LIGHT-THECNO)
(Rechtssache T-143/10)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ben Ri Electrónica, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Alejos Cutuli)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Sacopa, SAU (Sant Jaume de Llierca [Girona], Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM aufzuheben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 520 193 zurückzuweisen;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Sacopa, SAU.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "LT" (Anmeldung Nr. 4 520 193) für Waren der Klassen 7, 9 und 11.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte: Gemeinschaftsbildmarke (Nr. 13 375) und spanische Bildmarken (Nr. 1 719 729 und Nr. 1 719 730), bestehend aus den übereinandergestellten Buchstaben L und T auf einem Kreis, für Waren der Klassen 9 und 11.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Unrichtige Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke.
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