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Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 2021 – WM/Kommission

(Rechtssache T-411/18)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/338/17 – Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen – Art. 21 und 26 der Charta der Grundrechte – Art. 1d Abs. 1, 4 und 5 des Statuts – Angemessene Vorkehrungen – Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung – Richtlinie 2000/78/EG – Haftung – Materieller und immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: WM (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Entringer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. S. Bohr und D. Milanowska)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung sowohl der Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/338/17 vom 27. September 2017, den Kläger nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen, als auch der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. April 2018, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge dieser Entscheidungen entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 61 vom 24.2.2020.