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Urteil des Gerichts vom 10. November 2021 – Spisto/Kommission

(Rechtssache T-572/20)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 – Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens zuzulassen – Kriterium für die Beurteilung der Berufserfahrung – Übereinstimmung des vom Prüfungsausschuss verwendeten Kriteriums mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Amanda Spisto (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Melo Sampaio und T. Lilamand)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 24. September 2019, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung ihrer Nichtzulassung zur nächsten Stufe des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, und auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Mai 2020, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses zurückgewiesen wurde

Tenor

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 24. September 2019, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses von Frau Amanda Spisto vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 371 vom 3.11.2020.