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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. November 2021 – PBL und WA/Kommission

(Rechtssache T-538/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beihilfen Frankreichs zugunsten eines Profifußballvereins – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Penya Barça Lyon: Plus que des supporters (PBL) (Bron, Frankreich), WA (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Branco)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und G. Braga da Cruz)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV zum einen auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 1. September 2021 mit dem Aktenzeichen COMP.C.4/AH/mdr 2021(092342) zur Beantwortung einer Beschwerde im Bereich staatlicher Beihilfen (SA.64489 – Staatliche Beihilfe an den Fußballverein Paris Saint-Germain) und zum anderen auf an die Kommission zu richtende Anordnungen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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