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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Cornelius Rozemeijer u. a. gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 10. Februar 2005

(Rechtssache T-61/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Cornelius Rozemeijer, wohnhaft in Alkmaar (Niederlande), Gaston Vaesken, wohnhaft in Saint-Mandrier (Frankreich), und Pierrette Vaesken, wohnhaft in Sanary/Mer (Frankreich), haben am 10. Februar 2005 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden, Laure Levi und Aurore Finchelstein.

Die Kläger beantragen,

ihre Ruhegehaltsabrechnungen von Mai 2004 aufzuheben, die die Anwendung eines Berichtigungskoeffizienten auf dem Niveau der Hauptstadt ihres Wohnsitzstaates zur Folge hat, oder wenigstens einen Berichtigungskoeffizienten anzuwenden, der die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten an den Orten angemessen widerspiegelt, an denen ihnen voraussichtlich Kosten entstehen werden,

dem Rat die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-35/05, Elisabeth Agne-Dapper u. a. gegen Kommission.

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