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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Thomas Seldis gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 7. Februar 2005

(Rechtssache T-65/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Thomas Seldis, wohnhaft in Amsterdam (Niederlande), hat am 7. Februar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin M., Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 5. April 2004 über die Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe aufzuheben, soweit sie seine Einstufung bei der Einstellung nicht in Besoldungsgruppe A 6 vornimmt und ohne Prüfung der Möglichkeit erlassen wurde, ob ihm eine Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe nach Artikel 32 des Statuts und Artikel 4 der internen Richtlinien vom 11. Oktober 1984 gewährt werden kann;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen seine Einstufung in Besoldungsgruppe A 7 bei seiner Ernennung zum Beamten auf Probe in der Generaldirektion GFS.

Insoweit macht er einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 32 des Statuts geltend und beruft sich auf die internen Richtlinien vom 11. Oktober 1984 über die Festsetzung der Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe des Personals, genauer, des wissenschaftlichen und technischen Personals, das aus Mitteln des Forschungshaushalts besoldet wird.

Für seine Forderungen macht der Kläger insbesondere geltend, dass er bei seiner Einstellung als Beamter bereits eine für die Verbesserung in Betracht kommende Berufserfahrung von mehr als acht Jahren aufgewiesen habe.

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