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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Aytan's Manufacturing Company (UK) Limited gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 15. Februar 2005

(Rechtssache T-67/05)

(Sprache der Klageschrift: Englisch)

Die Aytan's Manufacturing Company (UK) Limited mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) hat am 15. Februar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind S. Malynicz, Barrister, und M. J. Gilbert, Solicitor.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Criminal Clothing Limited mit Sitz in Poole (Vereinigtes Königreich).

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 8. Dezember 2004 in der Sache R 309/2004-1 aufzuheben;

dem Amt und den anderen Verfahrensbeteiligten ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Criminal Clothing LimitedBetroffene Gemeinschaftsmarke:Wortmarke CRIMINAL für Waren der Klassen 3, 9 und 25 (Bekleidungsartikel usw.) - Anmeldung Nr. 1676 220Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Die KlägerinWiderspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Marke CRIMINAL DAMAGE für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsartikel usw.)Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Widerspruch zurückgewiesenEntscheidung der Beschwerdekammer:Beschwerde zurückgewiesenKlagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 (EG)1

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1).