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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2007 - Sack / Kommission

(Rechtssache T-66/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamter - Nichtigkeitsklage - Stellenzulage - Stelle eines Referatsleiters - Gleichbehandlung - Begründungspflicht - Sprachenregelung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Jörn Sack (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: U. Lehmann-Brauns und D. Mahlo)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und H. Krämer im Beistand von B. Wägenbaur)

Gegenstand

Aufhebung der Entscheidungen über die Festsetzung der monatlichen Dienstbezüge des Klägers für die Monate Mai 2004 bis Februar 2005, Neuberechnung dieser Dienstbezüge und Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers, die diesem am 26. November 2004 zugestellt worden ist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.