Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 4. November 2016 - Birgit Bossen u.a. gegen Brussels Airlines
(Rechtssache C-559/16)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Birgit Bossen, Anja Bossen, Gudula Gräßmann
Beklagte: Brussels Airlines
Vorlagefrage
Ist Art. 7 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 dahingehend auszulegen, dass der Begriff „Entfernung“ lediglich die nach der Großkreismethode zu ermittelnde direkte Entfernung zwischen Abflug- und letztem Zielort umfasst und zwar unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke?
____________1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.