Language of document :

Klage, eingereicht am 26. Januar 2017 – France.Com/EUIPO - Frankreich (FRANCE.com)

(Rechtssache T-71/17)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: France.Com, Inc. (Coral Gables, Florida, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bertrand)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Französische Republik

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Antragstellerin: Klägerin.

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „FRANCE.com“ – Anmeldung Nr. 13 158 597.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Oktober 2016 in der Sache R 2452/2015-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: (i) Ist der Markenanmelder als Widerspruchsgegner aufgrund von Art. 8 Abs. 2 und 4 und Art. 41 Abs. 1 der Unionsmarkenverordnung sowie Regel 15 Abs. 2 Buchst. b und Regel 17 der Durchführungsverordnung zur Unionsmarkenverordnung berechtigt, sich auf ältere Rechte zu berufen, die ältere Rechte hinsichtlich der älteren Marke darstellen können, die mit dem Widerspruch als älteres Recht geltend gemacht wird? (ii) Hat der Französische Staat irgendein älteres geistiges Eigentumsrecht an dem Wort „France“, das nicht der amtliche Name des Französischen Staats ist und lediglich ein geografisches Gebiet bezeichnet? (iii) Falls die Antwort auf Frage (ii) „Nein“ lautet: Ist der Name „France“ als ein gemeinfreies Wort anzusehen, an dem niemand ein geistiges Eigentumsrecht beanspruchen kann? (iv) Falls die Antwort auf Frage (ii) „Ja“ lautet: Ist die Tatsache, dass der Französische Staat bis zum heutigen Tag niemals irgendein Recht an dem Wort „France“ beansprucht hat, außer im Hinblick auf France.com, als Diskriminierung der Klägerin zu werten?

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den Widerspruch des Französischen Staates gegen die Eintragung der von France.com Inc. angemeldeten Unionsbildmarke „France.com“ zurückzuweisen;

die Klage im Übrigen abzuweisen;

dem EUIPO seine eigene Kosten sowie die der France.com, Inc. entstandenen Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen;

dem EUIPO und dem Französischen Staat die der France.com, Inc. entstandenen notwendigen Kosten für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO jeweils zur Hälfte aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 und 2 und Art. 41 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Regel 15 und Regel der Verordnung Nr. 2868/95.

____________